Solaranlagen
Abrechnung von Solaranlagen
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Inbetriebsetzugszeitpunkt der Solaranlage und dem daraus anzuwendenden Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien EEG (erstmals 2002 bis zur Novelle 2023).
Die Auszalung durch das Elektrizitätswerk Bruchmühlbach-Miesau als Netzbetreiber erfolgt im Gutschriftenverfahren Dies bedeutet, dass Sie uns keine Rechnung stellen müssen. Wir zahlen Ihnen aufgrund der bis dahin vorhandenen Daten monatliche Abschläge aus.
Aktuelle Gesetzliche Grundlagen:
§ 19 ff Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)Anschluss von Solaranlagen
Anträge auf Netzverträglichkeitsprüfung und auf Anschluss von PV-Anlagen können nur noch digital gestellt werden.
Wir bitten Sie daher für aktuelle Bauvorhaben die Online-Plattform unserer Betriebsführerin der Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH zu nutzen.
Sie finden die Seite unter folgendem Link:
https://www.stadtwerke-ramstein.de/einspeiser/Meldung von Solaranlagen beim Marktstammdatenregister
Beim Marktstammdatenregister müssen registriert werden :
- Jede Stromerzeugungsanlage, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist oder werden soll
- Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen, d.h. dass beispielsweise auch kleine Balkon-Solaranlagen registriert werden müssen.
- Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden.
Müssen auch Speicheranlagen registriert werden?
Ja, alle Einheiten, die Strom speichern und mittelbar oder unmittelbar an das Netz angeschlossen sind, müssen registriert werden. Dies gilt insbesondere für Batteriespeicher im Zusammenhang mit einer Solaranlage. Speicher müssen separat im MaStR registriert werden. Es handelt sich ebenfalls um Erzeugungsanlagen.
Unter folgendem Link können Sie Ihre Anlage registrieren:
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/