Wallbox & LAdeeinrichtungen
Anschließen und laden
Ob wandhängende Wallbox für Zuhause, Ladesäule auf dem Firmenparkplatz oder Ladeinfrastruktur für eine ganze E-Flotte. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie die Installation einer Ladeeinrichtung planen.
Muss die Ladeeinrichtung durch den Netzbetreiber steuerbar sein?
Denn Ladelösungen sind auch mit einer Leistung unter 11 kW anmeldepflichtig. Ladesäulen ab 11 kW sind zudem zustimmungspflichtig. Das bedeutet, sie dürfen erst nach Genehmigung durch das Elektrizitätswerk Bruchmühlbach-Miesau installiert und betrieben werden. Sie müssen die Genehmigung also bei uns beantragen.
Nach VDE AR N 4100 Abschnitt 10.6.4 sind Ladeeinrichtungen ab einer Bemessungsleistung von >12 kVA grundsätzlich (d.h. unabhängig davon, ob eine Anwendung des §14a EnWG vorgesehen ist) technisch so auszurüsten, dass die Wirkleistungsabgabe durch den Netzbetreiber gesteuert werden kann. Diese Anforderung ist ladesäulenseitig zu berücksichtigen, wird aber aktuell durch das Elektrizitätswerk Bruchmühlbach-Miesaunicht abgerufen. Wir behalten uns jedoch vor, eine entsprechende Nachrüstung mit Kommunikationsanbindung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb einer angemessenen Umsetzungsfrist zu fordern.
Hier finden Sie die benötigten Anmeldeformulare:
Wallbox & Ladeeinrichtung < 11 kW (PDF) anmeldepflichtig
Wallbox & Ladeeinrichtung > 11 kW (PDF) zustimmungspflichtig