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Lärmaktionsplanung Stufe II

Lärmaktionsplanung Stufe II

Offenlegung

Lärmaktionsplanung Stufe II in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Offenlegung des Erläuterungsberichtes zum Maßnahmenkatalog gem. § 47d Abs. 3 BImSchG


Gemäß Bundes-Immisionsschutzgesetz – BImSchG sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden zu der Aufstellung des Lärmaktionsplanes verpflichtet.

Zur Erstellung dieses Lärmaktionsplanes wurde das Schalltechnische Beratungsbüro GSB aus St. Wendel beauftragt. Auf Grundlage von vorgegeben Lärmkartierungen des Landes wurde ein 430 m langer Teilabschnitt der St. Wendeler Straße (L 356) und  die Bahnhofstraße (L 358) auf einer Länge von 2.650 m berücksichtigt. Zusätzlich wurde unter Berücksichtigung von vorliegenden Verkehrszählungen der Bereich der Kaiserstraße (L 395) auf einer Länge von 3.050 m mit in die Planung einbezogen.

Am 08.06.2018 hat der Verbandsgemeinderat dem vorgestellten Entwurf „Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog“ zugestimmt und die Durchführung der Offenlage gem.  § 47d Abs. 3 BImSchG beschlossen.  

Der Entwurf liegt auf die Dauer eines Monats und zwar in der Zeit

vom 09. Juli bis einschließlich 08. August 2018,

während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Fachbereich II –Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen-, Zimmer 18, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Unterlagen zu diesem Verfahren sind im genannten Zeitraum auch auf der u. g. Homepage der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau unter der Rubrik: Rathaus & Service / Bauen & Wohnen / Lärmaktionsplanung Stufe II abrufbar.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung erklärt werden. Der Verbandsgemeinderat wird die abgegebenen Stellungnahmen prüfen.

Sie können den Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog (PDF) hier herunterladen.

Hinweis:
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