Hausanschlusskosten Wasserversorgung
Die Kosten für die Herstellung des Wasserhausanschlusses in der öffentlichen Verkehrsfläche sind in den seit 1986 erhobenen einmaligen Beiträgen für die Wasserversorgung enthalten. Soweit noch kein solcher einmaliger Beitrag gezahlt wurde, sind die tatsächlich entstandenen Kosten für die Herstellung des Wasserhausanschlusses im öffentlichen Verkehrsraum zu tragen. Die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes sind als Pauschalbetrag für die ersten 3 Meter Länge in Höhe von 700,00 € und für jeden weiteren angefangenen Meter Länge in Höhe von 70,00 € zu erstatten. Soweit die Erdarbeiten einschließlich Verrohrung und der Mauerdurchführung durch den Anschlussnehmer ausgeführt werden, ist als Pauschalbetrag 300,00 € zu erstatten. Die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung zusätzlicher Grundstücksanschlussleitungen, soweit sie innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes verlegt werden, sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.