Hausanschlusskosten Wasserversorgung
Die Kosten für die Herstellung des Wasserhausanschlusses in der öffentlichen Verkehrsfläche sind in den seit 1986 erhobenen einmaligen Beiträgen für die Wasserversorgung enthalten. Soweit noch kein solcher einmaliger Beitrag gezahlt wurde, sind die tatsächlich entstandenen Kosten für die Herstellung des Wasserhausanschlusses im öffentlichen Verkehrsraum durch den Grundstückseigentümer zu tragen.
Für die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche sind pauschal zu erstatten:
- bei kompletter Herstellung durch die Verbandsgemeinde:
Grundbetrag von 980,00 €/Anschluss
und je angefangenem Meter Grabenlänge 250,00 €/Meter
- Werden die Erdarbeiten einschließlich der Verrohrung (KG-Rohr DN 100 mm, Bögen nicht über 15 °) durch den Anschlussnehmer ausgeführt:
Grundbetrag von 525,00 €/Anschluss.
Bei Anschlussleitungen mit einer Länge von mehr als 15 Metern sind die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung nach den tatsächlich anfallenden Kosten zu erstatten. (§§24 Entgeltsatzung Wasserversorgung)