Wasserhausanschluss
Auskünfte über die Höhe des Aufwendungsersatzes für die Herstellung, Erneuerung oder Änderung des Wasserhausanschlusses teilt Ihnen gerne der zuständige Sachbearbeiter mit.
Die notwendigen Antragsformulare und Merkblätter stellen wir Ihnen unten zum Download zur Verfügung. Selbstverständlich händigen wir Ihnen die Unterlagen auch in den Verbandsgemeindewerken, Zimmer 7, aus.
Dokumente:
- Mitteilung Wasserhausanschluss (PDF)
- Kundeninformation Wasserhausanschluss (PDF)
- Anmeldung einer Trinkwasseranlage (PDF)
Hinweis:
Die o.a. Dokumente können nur mit dem Acrobat Reader angezeigt bzw. ausgedruckt werden.
Sollten Sie dieses Programm nicht installiert haben, können Sie es kostenlos hier herunterladen.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 24 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau in der derzeit gültigen Fassung.