Windpark

Ver- & entsorgung

Ihr Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde

Wasserhausanschluss

Wasserhausanschluss

Auskünfte über die Höhe des Aufwendungsersatzes für die Herstellung, Erneuerung oder Änderung des Wasserhausanschlusses teilt Ihnen gerne der zuständige Sachbearbeiter mit.

Die notwendigen Antragsformulare und Merkblätter stellen wir Ihnen unten zum Download zur Verfügung. Selbstverständlich händigen wir Ihnen die Unterlagen auch in den Verbandsgemeindewerken, Zimmer 7, aus.

Dokumente:


Hinweis:
Die o.a. Dokumente können nur mit dem Acrobat Reader angezeigt bzw. ausgedruckt werden.
Sollten Sie dieses Programm nicht installiert haben, können Sie es kostenlos hier herunterladen.


Gesetzliche Grundlagen:
§ 24 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau in der derzeit gültigen Fassung.

 

Ihr Ansprechpartner:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.