Zuständigkeitsbereiche im Verteilernetz
Die Verbandsgemeinde sind für den Wasserhausanschluss innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes bis hin zur Hauptabsperrvorrichtung ( KFR- Ventil ) im Gebäude zuständig.
Hinter der Absperrvorrichtung dürfen Arbeiten an der Hausinstallation nur durch eingetragene und angemeldete Installateure ausgeführt werden.
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