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Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)

Einheitlicher Ansprechpartner (EAP)

Der Einheitliche Ansprechpartner informiert:

Logo Einheitlicher Ansprechpartner

Der EAP Rheinland-Pfalz ist eine öffentliche Stelle mit der Aufgabe, Personen zu unterstützen,

  • die in Rheinland-Pfalz ein Unternehmen aufbauen oder führen oder
  • die ihre im Ausland erworbene berufliche Qualifikation anerkennen lassen möchten.

Er hilft dabei, die jeweils hierzu notwendigen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zu erlangen.

Die Leistungen des EAP Rheinland-Pfalz sind für die Anfragenden kostenlos - egal ob es um Information oder die Begleitung der Antragstellung für Genehmigungen geht. Kostenpflichtig können jedoch die eigentlichen Genehmigungsverfahren sein.

Behördenlotse für Unternehmen

Der EAP Rheinland-Pfalz hilft heimischen Unternehmen aller Branchen dabei, behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse zu erlangen und richtet sich dabei besonders an Existenzgründungen. Er unterstützt weiter Unternehmen aus dem Ausland, die sich hier niederlassen oder grenzüberschreitend tätig sein wollen.
Der EAP Rheinland-Pfalz erteilt dazu Auskunft über die maßgeblichen Vorschriften, die zuständigen Behörden, den Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken, die zustehenden Verfahrensrechte und die Einrichtungen, die den Antragsteller oder Anzeigepflichtigen bei der Aufnahme oder Ausübung seiner Tätigkeit unterstützen. Zudem kann er eine ganze Reihe von Genehmigungsverfahren für die Antragsteller abwickeln, sodass sie nicht selbst zu den zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen müssen. In diesem Fall überwacht er auch die Fristeinhaltung bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren.
Auf dem Internet-Portal des EAP Rheinland-Pfalz können Sie sich näher über seine Funktion als Behördenlotse für Unternehmen informieren: https://eap.rlp.de/de/behoerdenlotse-fuer-unternehmen/.

Arbeiten mit ausländischem Berufsabschluss

Wer seinen ausländischen Berufsabschluss oder Qualifikationsnachweis anerkennen lassen will, um in Rheinland-Pfalz in einem reglementierten Beruf eine Stelle anzunehmen oder sich selbstständig zu machen, kann dabei ebenfalls die Hilfe des EAP Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen.
Reglementierte Berufe sind die Berufe, für die ein bestimmter Ausbildungsnachweis erbracht werden muss, bevor die Tätigkeit aufgenommen werden darf. Wichtige reglementierte Berufe sind Pflegeberufe (Altenpfleger, Krankenpfleger), akademische Heilberufe (Ärzte, Apotheker), Erziehungsberufe (Erzieher, Lehrer, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen) und Sozialberufe (Sozialpädagogen, Sozialarbeiter). In einigen Berufen ist vor allem das Führen der Berufsbezeichnung reglementiert. Hierzu zählen vor allem die Berufsbezeichnungen der Architekten (Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner) und Ingenieure.
Auf dem Internet-Portal des EAP Rheinland-Pfalz können Sie sich näher über seine Unterstützungsmöglichkeiten bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen informieren: https://eap.rlp.de/de/arbeiten-mit-auslaendischem-berufsabschluss/.

Einheitliche Ansprechpartner in Europa

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen haben ebenfalls EAP (Points of Single Contact) eingerichtet. Sie stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie als Dienstleistungsunternehmen in anderen EU-Staaten tätig werden wollen.

Das Bild zeigt das Symbol eines blauen Menschen über ihm befinden sich vier Sternen, die nach hinten hin kleiner werden. Daneben ist der Text "Points of Single Contact" zu sehen.

Dienstleistungen in andere EU-Staaten exportieren

Bevor ein Dienstleistungsunternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU tätig werden kann, muss es behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse einholen. Auf der Grundlage der Richtlinie 2006/123/EG (EU-Dienstleistungsrichtlinie) ist es Aufgabe des EAP in jedem EU-Mitgliedstaat, die Unternehmen genau bei dieser Aufgabe zu unterstützen und ihnen den Weg durch behördliche Anforderungen des Landes zu erleichtern.
Der jeweilige EAP begleitet Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten aktiv auf ihrem Weg durch die behördlichen Instanzen, informiert sie über die Formalitäten, die nötig sind, um in einem anderen EU-Staat tätig zu werden und nimmt ihnen einen Teil dieser Formalitäten ab.

Logo der EUGO. Zu sehen ist auf der linken Seite der weiße Schriftzug EUGO auf blauen Untergrund. Unter dem Schriftzug verlaufen eine hellblaue, eine gelbe und eine weiße geschungene Linie. Rechts daneben steht in dunkelblau Part of the EUGO network.


Über das Internet-Portal https://ec.europa.eu/growth/single-market/services/services-directive/in-practice/contact_de finden Sie Zugang zu den einzelnen EAP der Mitgliedstaaten.

Kontakt zum EAP Rheinland-Pfalz

Die Aufgabe des EAP ist in Rheinland-Pfalz bei den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord und Süd angesiedelt:

  • EAP bei der SGD Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz,  eap-sgdnord@poststelle.rlp.de, Telefon: 0261 120-22 22, Fax: 0261 120-88 22 22
  • EAP bei der SGD Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, eap-sgdsued@poststelle.rlp.de, Telefon: 06321 99-22 33, Fax: 06321 99-32 233


Sie können aber auch über das Internet-Portal des EAP Rheinland-Pfalz Kontakt mit der zuständigen EAP-Stelle aufnehmen: https://eap.rlp.de/kontaktaufnahme-eap/

Internet: www.eap.rlp.de

 

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