Schulbuchausleihe an den Schulen DER
VERBANDSGEMEINDE
Die Umstellung der Lernmittelfreiheit von den Lernmittelgutscheinen auf die Schulbuchausleihe ist an allen Schulen, den Grundschulen und der Realschule plus, abgeschlossen.
Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften kostenfrei (unentgeltliche Ausleihe). Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenze, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (entgeltliche Ausleihe). Lernmittelgutscheine können nicht mehr beantragt werden.
Zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe muss der Antrag auf Lernmittelfreiheit jeweils bis zum 15.03. eines Jahres im Schulsekretariat oder der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.
Verspätet eingegangene Anträge können nur in Sonderfällen (zum Beispiel Zuzug von einem anderen Bundesland) berücksichtigt werden. Der Antrag ist in den Schulsekretariaten oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Zimmer 14, Frau Haßler) erhältlich oder kann auf der Homepage www.lmf-online.rlp.de herunter geladen werden. Bitte legen Sie dem Antrag Ihre Einkommensnachweise bei.
Die Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe kann jährlich zu festgelegten Terminen die durch die Schulen mitgeteilt werden über ein Benutzerkonto auf www.lmf-online.rlp.de angemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in den Schulsekretariaten oder der Verbandsgemeindeverwaltung (Zimmer 14, Frau Haßler, Telefon 06372 / 922 - 0203).